Für Männer und Frauen! „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“

Monika Vaupel, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen im Bezirk Hessen-Nord (ASF) und Schwalm-Eder, führt in ihrer Stellungnahme aus:

Jeden Tag wird in Deutschland gegen das Grundgesetz verstoßen. Denn dort heißt es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Wie sieht die Wirklichkeit aber aus?

Frauen verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Sogar bei gleicher Tätigkeit bekommen die Frauen 10 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Lohnunterschiede betreffen durchgehend alle Ebenen von Beschäftigten. Auf der Ebene der Hauptabteilungsleiter/In verdienen Frauen 33 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Was tut die schwarz-gelbe Regierung fragen die nordhessischen Frauen? Nichts!!
Schwarz-Gelb vertröstet die Frauen mit Gesprächen und Appellen an die Wirtschaft. Die Bundeskanzlerin erklärt das Thema zum Privatproblem der Frauen, wenn sie sagt, „Frau“ solle „selbstbewusst zum Chef gehen“. Wirkungsloser kann Frauenpolitik nicht gemacht werden. Monika Vaupel erklärt, es gibt Alternativen: Wenn systematisch Lohndiskriminierung betrieben wird, muss gesetzlich gehandelt werden.

Die SPD hat Eckpunkte für ein Entgeltgleichheitsgesetz beschlossen, mit der die systematische Lohndiskriminierung der Frauen gesetzlich beendet werden kann. Die nordhessischen Frauen der ASF stellen sich hinter die Forderungen der SPD-Gesamtpartei und führen aus:

• Die Entgeltstruktur in den Betrieben muss offen gelegt und transparent werden.

• Die Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Entgeltberichte zu erstellen, anhand derer die Prüfung unmittelbarer und mittelbarer Entgeltdiskriminierung möglich wird.

• Antidiskriminierungsstellen, Betriebs- und Personalräte und Gewerkschaften müssen mehr Rechte zur Feststellung von Entgeltdiskriminierung erhalten.

• Wird eine Entgeltdiskriminierung festgestellt, muss sie innerhalb einer festgelegten Frist beseitigt werden.

• Verstöße gegen die Entgeltgleichheit müssen empfindliche Strafen nach sich ziehen. Es darf nicht billiger sein, ungleiche Löhne zu zahlen, als sich an das Gesetz zu halten.

• Die Gewerkschaften müssen ein Verbandsklagerecht erhalten, damit die betroffenen Beschäftigten nicht weiter immer alleine gegen eine Diskriminierung klagen müssen, so Monika Vaupel abschließend in ihrer Stellungnahme.