SPD und FWG fordern Erhalt der ambulanten Geburtshilfe

„Freie Hebammen sind eine tragende Säule in der ambulanten Geburtshilfe sowie in der Vor- und Nachsorge. Das betrifft gerade auch unseren ländlichen Raum. Das drohende Auslaufen des Versicherungsschutzes für die Hebammen ist daher ein sehr ernstes Problem“, so der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Günter Rudolph und der Fraktionsvorsitzende der FWG Willi Werner. Wir brauchen zügig eine tragfähige Lösung auf Bundesebene. Da sind die Bundesregierung, die Krankenversicherungen und die übrigen Versicherer gleichermaßen gefordert. Es kann nicht sein, daß Frauen bei der Geburt alleingelassen werden, weil die Versicherungstechnik nicht stimmt. So lässt sich der demographische Wandel nicht gestalten. Beide Politiker sind der Auffassung, daß eine Lösung nur darin bestehen könne, für Haftungsfälle bei Hebammen gesetzliche Obergrenzen einzufügen und die Verjährungsfristen von 30 Jahren deutlich zu verkürzen. „Wir hoffen auf ein baldiges Ergebnis der Arbeitsgruppe des Bundesgesundheitsministeriums, denn das jetzige System, wonach sich Hebammen gegen theoretische Millionenschäden versichern müßten, könne so nicht aufrechterhalten werden“, so Werner. „Die freie Wahl des Geburtsortes muß auf jeden Fall gesichert werden. Eine Frau muß zu Hause oder im Krankenhaus entbinden können, wenn sie das möchte“, erklärt Rudolph abschließend.