Regelung der Landesregierung zu Sondersignalen bei Privatfahrzeugen von ehrenamtlichen Einsatzkräften ist von Misstrauen und bürokratischen Hindernissen geprägt

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Landtagsabgeordnete der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat die neue Regelung der hessischen Landesregierung zur Benutzung von Sondersignalen bei Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes scharf kritisiert. „Die Regelung von CDU und Grünen ist aus unserer Sicht von Misstrauen gegenüber der ehrenamtlichen Einsatzkräften und restriktiver Einschränkung des möglichen Nutzerkreises geprägt“, sagte Rudolph am Mittwoch in Wiesbaden.

Die SPD-Landtagsfraktion habe bereits im Juni 2015 eine parlamentarische Initiative in den Landtag eingebracht, die im November 2015 von den schwarz-grünen Koalitionsfraktionen im Innenausschuss des Hessischen Landtages abgelehnt wurde. Ziel des SPD-Antrages sei es gewesen, dass es gerade bei Großlagen an Autobahnen und viel befahrenen Bundesstraßen sowie im ländlichen Raum mit weiten Entfernungen zu Einsätzen der Einsatzleitung der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes ermöglicht werden sollte, möglichst schnell die Einsatzorte zu erreichen. „Die neue Regelung der Landesregierung umfasst nun aber ausschließlich den Personenkreis der Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister im Brandschutzaufsichtsdienst der Landkreise mit einsatzleitenden Funktionen, die über operative Kompetenz verfügen. Die Einsatzleitungen der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes bleiben komplett außen vor. Die vorgestellten Anwendungshinweise erwecken durch Formulierungen wie „auf bestimmte Einzelfälle beschränkt“, „Zahl von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu beschränken“ und „strikte Anwendung der Bestimmungen“ den Eindruck, dass die Regelung im Grunde nicht gewollt ist“, so der SPD-Abgeordnete.

„Die bayerische Regelung, die als inhaltliche Vorlage für den SPD-Antrag gedient hat, ist dagegen sehr viel praxisnäher und offener als die vorgestellten Anwendungshinweise der hessischen Landesregierung. Allein bei den Kreis- und Stadtbrandmeistern ist ein Bayern ein Kontingent von 500 Personen vorgesehen. Darüber hinaus gibt es Kontingente für die Einsatzleitung der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes“, sagte Rudolph.