In der heutigen Debatte anlässlich der dritten Lesung zur Novelle des Wassergesetzes machte die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Angelika Löber, deutlich, dass der vorliegende Entwurf kein Weg in die Zukunft sei und das obwohl der Gesetzentwurf zwei Jahre gedauert habe. Löber stellte zugleich insgesamt zehn Änderungsvorschläge ihrer Fraktion vor und forderte die Landesregierung auf, diese in ihren Gesetzesentwurf einarbeiten zu lassen.
Die SPD-Politikerin forderte unter anderem keine langen Übergangsfristen, wie sie bisher vorgesehen sind. So sollen Ackerflächen nicht bis zum Jahr 2022 an den Gewässerrand heran, sondern der komplette Gewässerrand gar nicht umgepflügt werden dürfen. Die Lagerung und der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln müsse auf dem gesamten Gewässerrandstreifen untersagt werden. Bei besonders gefährdeten Gewässern seien die im Entwurf stehenden Randstreifen zu gering und könnten wichtige ökologische Funktionen zudem nicht erfüllen.
Die SPD fordere deshalb bei schlechtem Gewässerzustand einen breiteren Gewässerrandstreifen sowie gezielte Fördermaßnahmen für Auen, zum Beispiel Verbundprojekte im Gewässer, am Ufer und direkt an der Aue. „Die Änderungen dürfen jedoch nicht zu Nachteilen für die Landwirtinnen und Landwirte führen. Entschädigungen sind gesetzlich zu regeln“, so die Umweltpolitikerin.
Insbesondere zusätzlicher Gewässerschutz im Bereich der Landwirtschaft sei zu fördern, zum Beispiel bei der Wasserentnahme, breiteren Gewässerrandstreifen oder sogar einer Nichtbewirtschaftung. Bei besonders schlechtem Gewässerzustand oder besonders schützenswerten Randstreifen sollten Gewässerrandstreifen oder sogar vollständige Ufergrundstücke von der öffentlichen Hand mit entsprechender finanzieller Unterstützung durch das Land angekauft werden können. Löber sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Wir brauchen endlich eine konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. 420 der insgesamt 441 Gewässer in Hessen sind in einem mäßigen bis schlechten Zustand, somit müssen 95 % der hessischen Gewässer bis zum Jahr 2027 in einen guten Zustand gebracht werden.“
Löber machte zugleich auch einen Vorschlag, wie die Einnahmen, die zur Umsetzung dieser Änderungsvorschläge notwendig sein werden, erzielt werden könnten. Dafür sei die Einführung einer Wasserabgabe, die ihre Fraktion bereits seit vielen Jahren immer wieder im Zuge der Haushaltsberatungen fordere, vorgesehen. „Mit der Einführung einer Wasserabgabe für die industrielle und gewerbliche Wassernutzung und Wasserversorgung können jährlich Einnahmen in Höhe von 67,5 Millionen Euro erzielt werden, die zumindest teilweise für die Verbesserung und den Schutz der Gewässer verwendet werden könnten. Wir müssen endlich der Einnahmeverantwortung des Landes nachkommen, wenn wir den Gewässerschutz und die Verbesserung der Gewässerqualität ernst nehmen wolle“, sagte Löber.
Im Gesetzentwurf hätte aus Sicht der Sozialdemokratin zudem die Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Wasserpolitik insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie stehen müssen. „Ein Bekenntnis zur europäischen Wasserpolitik hätte uns allen gut zu Gesicht gestanden. Wir brauchen Geld, mehr politischen Willen und mehr Personal um alle Maßnahmen für den Gewässerschutz umzusetzen, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt“, sagte Löber.