Durch das Bundesteilhabegesetz entstehen erhebliche Mehrbelastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Eingliederungshilfe in Hessen.
Der SPD-Bezirksvorsitzende Timon Gremmels MdB und der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landeswohlfahrtsverband Hessen, Stefan Reuß, sehen die Hessische Landesregierung in der Pflicht, diese Mehrkosten der kommunalen Ebene auszugleichen.
Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, die Teilhabe und Selbstbestimmung von behinderten Menschen zu stärken. Außerdem dürfen Schwerbehinderte mit Assistenzbedarf deutlich mehr Vermögen ansparen als zuvor.
„Das Gesetz war sinnvoll und notwendig, da behinderten Menschen ermöglicht werden muss, so selbständig wie möglich gleichberechtigt in der Gesellschaft leben zu können. Hierfür muss der Mensch im Mittelpunkt stehen und seine Ziele zum Ausdruck bringen und verfolgen können. So ist es folgerichtig, dass die Beratung und die Erhebung der Bedarfe von behinderten Menschen nunmehr vor Ort durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) erfolgt, auch wenn dies einen deutlichen personellen Mehrbedarf mit sich bringt“, betont Stefan Reuß.
Durch veränderte Regelungen im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ab 2020 habe der Landeswohlfahrtsverband jedoch deutlich weniger Einnahmen zu verzeichnen. Auch müssten Angehörige behinderter Menschen nun durch das Angehörigenentlastungsgesetz deutlich geringere Unterhaltsleistungen entrichten. Allein dieses Gesetz führte zu Mindereinnahmen beim LWV in Höhe von mehr als 4 Mio. € jährlich, konkretisiert Reuß weiter.
„Abgesehen von den Auswirkungen des Bundesteilhabe- und des Angehörigenentlastungsgesetzes steigt die Anzahl der behinderten Menschen kontinuierlich. Allein der LWV verzeichnet in den vergangenen 10 Jahren eine Steigerung von etwa 1000 Fallzahlen pro Jahr. Aufgrund der zusätzlichen Fälle und der ansteigenden Leistungsintensität wegen zunehmenden Lebensalters der leistungsberechtigen Menschen entstehen Mehraufwendungen von rund 40 Mio. € pro Jahr. Hinzu kommen die tariflichen Steigerungen im Pflege- und Betreuungsbereich, die den Leistungserbringern zu erstatten sind. Diese Anpassungen erfordern jährliche Mehraufwendungen in zweistelliger Millionenhöhe“, erläutert Stefan Reuß.
„Diese finanziellen Mehrbelastungen kann der Landeswohlfahrtsverband nicht durch Einsparungen von Aufwendungen kompensieren. Die Verbandsumlage wird zwangsläufig steigen“, erklärt SPD-Bezirksvorsitzender Timon Gremmels. „Für das Jahr 2021 ist eine Erhöhung um rund 61 Mio. € vorgesehen, obgleich der LWV Personaleinsparungen vornimmt. Aber auch die Aufwendungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, für die die Landkreise und kreisfreien Städte seit 2020 direkt verantwortlich sind, steigen deutlich an.“
„Das Land muss hier seiner Verantwortung gerecht werden und die Landkreise und. kreisfreien Städte sowie den Landeswohlfahrtsverband entsprechend finanziell ausstatten, damit diese die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung gerecht werden können“, fordern Gremmels und Reuß.