Günter Rudolph: Zu wenig und jetzt auch noch zu spät – Zuwendungen für Destinatäre müssen sofort erhöht werden

Bild: Angelika Aschenbach

Die schwarzgrüne Regierungskoalition hat mit ihrer Parlamentsmehrheit beschlossen, dass die so genannten Lotto-Destinatäre höhere Zuwendungen aus den Gewinnen des staatlichen Glücksspiels erhalten sollen. Zu den Destinatären zählen beispielsweise der Landessportbund Hessen, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Hessische Jugendring, die Träger der außerschulischen Jugendbildung und der Ring politischer Jugend. Die Zuweisungen an diese Träger gemeinnütziger Arbeiten sollen ab 1. Januar 2022 um zehn Prozent steigen.

„Nachdem Schwarzgrün eine Erhöhung beschlossen hat, die aus Sicht aller Beteiligten zu niedrig ist, kommt sie nun auch noch zu spät“, kritisierte Günter Rudolph, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag. Rudolph sagte am Dienstag im Landtag in Wiesbaden: „Der Glücksspielstaatsvertrag und das hessische Ausführungsgesetz dazu treten am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Dafür, die erhöhten Zuweisungen an die Destinatäre erst ein halbes Jahr später wirksam werden zu lassen, gibt es keine sinnvolle Begründung. Die Anhebung muss ebenfalls ab 1. Juli erfolgen, zumal die Mittel nicht im erforderlichen Umfang erhöht werden: Die zehn Prozent mehr, die Schwarzgrün den Destinatären zugesteht, können die Kostensteigerungen seit der letzten Anhebung nicht ausgleichen – denn die fand 2013 statt. Meine Fraktion hat sich daher immer dafür eingesetzt, dass die Fördermittel aus den Lotto-Gewinnen um 25 Prozent steigen. Dies zu verweigern und die Erhöhung der Zuweisungen auf zehn Prozent zu begrenzen, war bereits ein Ausdruck der schwarzgrünen Geringschätzung für die Institutionen, die mit ehrenamtlicher Arbeit die sozialen Grundstrukturen unseres Landes prägen. Diese unverzichtbaren Träger des Gemeinwohls nun auch noch ein halbes Jahr auf die Anhebung der Zuweisungen warten zu lassen, ist ein Schlag ins Gesicht derer, die sich ehrenamtlich engagieren.“